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"GENIAL" Erfindermesse OWL 19.-20. Mai 2011
FairPlan GmbH
Finanzplanung & Versicherungskonzepte
Bahnhofstraße 27 A
D - 33102 Paderborn
Wir analysieren und sanieren Ihre bestehenden Pensionszusagen.
Aufgrund geänderter Marktzinsen, der Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und
der gestiegenen Lebenserwartung halten viele Pensionszusagen den Anforderungen nicht mehr Stand!
Der § 253 HGB sieht folgende Formulierung vor:
„…Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem
Ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen
sieben Geschäftsjahre abzuzinsen…“
Die Rückstellungen für Pensionszusagen werden in der Handelsbilanz – abweichend von der Steuerbilanz – mit aktuell
5,15% anstatt 6% abgezinst. Dies hat zur Folge, dass hieraus i. d. Regel eine höhere Rückstellung für bestehende
Pensionszusagen resultiert. Die Erhöhung kann entweder einmalig oder auf die nächsten 15 Jahre verteilt eingestellt werden.
Hierdurch können sich relevante Bilanzkennzahlen, wie z. B. die Eigenkapitalquote, verschlechtern.
Falls zur Ausfinanzierung der Pensionszusagen entsprechende Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen wurden, resultieren
hieraus etwaige Finanzierungslücken, um die zugesagten Leistungszusagen im Rentenalter zu finanzieren. Sofern biometrische
Risiken (Witwenrenten, Berufsunfähigkeit) zugesagt wurden, sollten auch diese auf den Prüfstand gestellt werden.
Aufgrund unserer Spezialisierung in dem Bereich Betriebliche Altersversorgung und unserer unabhängigen
Marktsituation, beraten wir völlig objektiv und können die für Sie beste Lösung erarbeiten. Für Sie heißt
das:
Verbesserung Ihrer EigenkapitalquoteAusfinanzierung Ihrer bestehenden PensionszusageVerbesserung Ihres Basel-II Ratings
Verlieren Sie keine Zeit und sprechen Sie uns an!
Unser Spezialist für den Bereich die Überprüfung Ihrer Pensionszusage